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Interview mit Eritreas Außenminister Osman Saleh – Nationaldienst zeitlich begrenzen

Interview mit Eritreas Außenminister Osman Saleh

Nationaldienst zeitlich begrenzen

Münster – 60 Jahre Krieg, Dauermobilisierung und weitgehende Isolation durch einige westliche Länder lähmten das Land Eritrea. Doch seit dem Friedensschluss mit Äthiopien vom Sommer 2018 gibt es große Hoffnungen. Am Rande eines privaten Besuches in Münster sprach unser Mitarbeiter Ulrich Coppel mit dem eritreischen Außenminister Osman Saleh.

In Deutschland ist „Fluchtursachen bekämpfen“ zu einem geflügeltem Wort geworden. Was sind die Fluchtursachen für die Menschen, die sich aus Eritrea auf den Weg nach Europa machen?

Osman Saleh: Viele Menschen in Afrika, und nicht nur aus Eritrea, haben die Vorstellung, dass Deutschland und Europa Länder sind, in denen Milch und Honig fließen. In diesem Kontext geben fast alle der eritreischen Geflüchteten den „Nationalen Dienst“ („National Service“) als Fluchtgrund an. Dies gilt in Deutschland und anderen Ländern aufgrund der „Anspruchsberechtigungs-Leitlinien “ des Flüchtlingswerkes der Vereinten Nationen ( UNHCR ), die Eritrea 2009 besonders herausgriffen. Die Leitlinien des UNHCR sehen die automatische Gewährung von Asyl und „Flüchtlingsstatus“ an Eritreer ohne triftigen und glaubwürdigen Grund im sogenannten „subsidiären Schutz“ vor. Es ist aber tatsächlich so, dass viele der Geflüchteten gar nicht aus Eritrea, sondern aus unseren Nachbarländern, besonders aus Äthiopien, Somalia und aus dem Sudan stammen. Und auch diese Menschen geben nach ihrer Ankunft in Europa Eritrea als ihr Herkunftsland an. Dies tun sie, weil sie damit auf bessere Chancen bei der Bewilligung ihrer Asylanträge hoffen, als wenn sie ihre tatsächlich andere Herkunft preisgeben würden. Die „Anspruchsberechtigungs-Leitlinien“ triggern also die Migration von Eritreern und Menschen aus anderen Ländern der Region, die es bequem finden, sich als Eritreer auszugeben.

Was ist der „Nationale Dienst“?

Saleh: Eritrea führte nach der Unabhängigkeit von Äthiopien 1994 vor dem Hintergrund einer massiven Demobilisierung den „National Service“ durch die Proklamation Nr 82 ein. Er generiert im Wesentlichen ein Reservistenkontingent, das der damals jungen Nation erlaubte, in Friedenszeiten auf eine große Berufsarmee verzichten zu können. Ähnlich also dem Wehr- bzw. Zivildienst, den es vormals in Deutschland gab und in vielen anderen Ländern gibt. In normalen Zeiten ist der „National Service“ gesetzlich auf 18 Monate begrenzt. Davon werden in der Regel zwölf Monate für zivile und öffentliche Arbeiten eingesetzt. Doch 1998 wurde Eritrea wieder von Äthiopien angegriffen. Zur Verteidigung seiner Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität war Eritrea gezwungen, die Dauer des „National Service“ zu verlängern. Ein zweites Demobilisierungsprogramm, das nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens begann, wurde mittelfristig unterbrochen, nachdem Äthiopien in seiner Aggressivität verharrte und weiterhin feindliche Angriffe in den Grenzgebieten verübte. Dies trotz der Tatsache, dass der Grenzkonflikt durch die Vermittlung der UNO im sogenannten „Vertrag von Algier“ oder „Friedensabkommen“ gelöst wurde. Die Schiedsentscheidung war endgültig und für beide Seiten gemäß diesem Vertrag bindend. Doch in Ermangelung geeigneter Maßnahmen des UN-Sicherheitsrates und nahezu aller westlichen Länder gegen Äthiopien, die ausdrücklich im Abkommen von Algier vorgesehen sind, hatte Eritrea keine andere Wahl, als sich zu verteidigen.

Besteht nach dem Friedensschluss mit Äthiopien die Chance, den Nationalen Dienst wieder auf die gesetzlichen 18 Monate zu begrenzen?

Saleh: Jetzt, wo die internationalen Sanktionen gegen unser Land gefallen sind und Äthiopien die Entscheidung der internationalen Grenzkommission akzeptiert hat, ist das eine unserer Hauptaufgaben! Aber es gibt dafür offensichtliche Voraussetzungen: Zehntausenden von Menschen, die seit vielen Jahren den Nationaldienst leisten, kann doch nicht einfach gesagt werden: „Dankeschön – Auf Wiedersehen“. Glauben Sie mir, nichts bemüht uns jeden Tag mehr als der geordnete Übergang von einem Zustand permanenter Mobilisierung zur Normalität. Aber, wie gesagt, das ist keine neue Sache. Demobilisierungsprogramme haben wir bereits mehrfach durchgeführt! Der erste Akt, den die eritreische Regierung nach dem Ende des Befreiungskrieges 1991 unternahm, war die massive Demobilisierung von 65.000 EPLF-Freiheitskämpfern, wodurch die Verteidigungskräfte Eritreas auf rund 35.000 reduziert wurden. Dies auch als sichtbares Zeichen nach außen, dass Eri-trea wirklich Frieden wollte! Ein weiteres Mal ist dies 2001 mit allen National-Dienst-Leistenden bis einschließlich der 13. Rekrutierungsrunde nach dem zweiten Krieg mit Äthiopien geschehen. Seinerzeit wurde dieser Prozess von der Weltbank und der EU unterstützt.

Wie entwickelt sich Eritrea seit dem jungen Friedensschluss?

Saleh: Seit dem Friedensschluss vom vergangenen Sommer hat sich die äußere Bedrohungslage deutlich entspannt. Im Vergleich mit allen unseren Nachbarn steht das kleine Eritrea als das stabilste Land mit den geordneten Strukturen da. Darauf können wir aufbauen. Die Schaffung von Arbeitsplätzen wird entscheidend sein, um diese Stabilität zu erhalten. Dazu braucht es zusätzlich zu unseren eigenen Ressourcen, internationale Investoren, und dafür werben wir. Wir hoffen, dass Deutschland uns bei unserem Streben nach einer soliden und nachhaltigen Partnerschaft unterstützen wird.

Deutschland fordert konkrete Verbesserungen der Menschenrechtslage, den Aufbau demokratischer Strukturen und die Schaffung von Rechtssicherheit in Eritrea.

Saleh: Mir ist wichtig klarzustellen, dass alle diese Punkte für uns ganz genauso wichtig sind, und dass wir – gemessen an den Möglichkeiten, die wir haben – im direkten Vergleich mit unseren Nachbarn sehr viel besser dastehen. Als eines von nur ganz wenigen Ländern Afrikas hat Eritrea die „Millenniumsziele“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO), beispielsweise die Senkung der Mütter- und Kindersterblichkeit um zwei Drittel seit dem Jahr 2000 bis 2015, erreicht. Bei uns gibt es trotz gleicher klimatischer Bedingungen wie bei unseren Nachbarn keine Engpässe bei der Versorgung mit Nahrung und sauberem Trinkwasser. Das liegt daran, dass wir große Talsperren gebaut haben. Es besteht Schulpflicht, kostenlose Bildung bis zum Hochschulabschluss. Jeder hat Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung. Sind das keine Menschenrechte? Auch ich nehme die Achtung der Menschenrechte sehr ernst, bitte jedoch um Fairness gegenüber Eritrea. Können wir denn nicht mit Deutschland als Partner ohne Vorbedingungen an Verbesserungen arbeiten?

Wie kann das gehen?

Saleh: Wir möchten unsere Verfassung, die es ja eigentlich schon lange gibt, aber wegen der Kriegssituation nicht vollständig zur Geltung gekommen ist, vollständig in Kraft setzen. Wir möchten die Menschen in zivile Arbeit bringen, und wir möchten in Zukunft demokratische Wahlen erreichen. Das alles können wir aber nur schaffen, wenn sich die wirtschaftliche Lage unseres Landes verbessert, sprich durch uns, in Partnerschaft mit internationalen Investoren, in großem Maße zivile Arbeitsplätze geschaffen werden. Ich bin mir vollkommen sicher, dass dann auch sehr viele der Diaspora-Eritreer sehr gern von sich aus in die Heimat zurückkehren wollen. Und damit sind wir wieder am Anfang: Seit der Globalisierung ist die Welt zu einem Dorf geworden: Sitzen wir denn nicht eigentlich alle im gleichen Boot?